Auf der Mitgliederversammlung im Herbst 2021 haben die Mitglieder des Berufsverbandes der Gemeindereferent*innen im Bistum Trier mit großer Mehrheit ein Positionspapier verabschiedet, das der Arbeitskreis Berufsprofil vorgeschlagen hat.
In der Stellungnahme, die am 29.01.2020 verabschiedet wurde, heißt es: „Der Berufsverband der Gemeindereferent*innen im Bistum Trier bedauert die Entscheidung der Bistumsleitung, die Bildung der Pfarreien der Zukunft (PdZ) in zwei Phasen anzugehen und tritt dafür ein, die übrigen 22 PdZ spätestens zum 01.01.2021 zu errichten sowie deren Leitungsteams spätestens bis Oktober 2020 zu besetzen.“
Der Berufsverband verweist mit Nachdruck darauf, dass das inhaltlich Neue auch die neue Struktur braucht und dass sich Kolleg*innen, die die Synode voll und ganz mittragen, durch die Entscheidung der Bistumsleitung in ihrer Hoffnung auf Veränderung und in ihrer Bereitschaft, das Neue jetzt mitzugestalten, ausgebremst und gelähmt fühlen.
In seiner Stellungnahme formuliert der Berufsverband sowohl grundsätzliche Anfragen an die Bistumsleitung, wie etwa die Frage, woher die Ressourcen kommen sollen, um zwei komplett unterschiedliche Systeme gleichzeitig zu fahren, als auch Sachfragen, wie die Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung auf den Orientierungsrahmen für pastorales Personal hat, der Ende des Jahres ausläuft.
Der Gesamt-Text findet sich in unserem Mitgliederbereich und kann beim Vorstand erfragt werden.
Susanne Schneider
So findet ihr an dieser Stelle die Positionen des Berufsverbandes zu den strukturierten Gesprächen.
Im internen Bereich findet ihr auch das Positionpapier unseres BV zum Orientierungsrahmen.
Als Ergänzung zum Werkstattpapier hat sich der Berufsverband 2018 zum Zu- und Miteinander der verschiedenen pastoralen Berufsgruppen positioniert. Dabei fordert der Berufsverband eine grundsätzlich neue Rollenarchitektur, die mit möglichst hoher Durchlässigkeit verbunden ist und neue Möglichkeiten schafft, im Personaleinsatz individuelle Kompetenzen und Stellenprofile zusammen zu bringen.
Am 1. Mai 2014 hat Generalvikar Georg Bätzing eine neue Verwaltungsrichtlinie für die Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsplatzausstattung erlassen, die Bistums-Zuschüsse für die Arbeitsplätze
pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichert.
Damit hat der Dienstgeber ein wichtiges Anliegen unseres Berufsverbandes umgesetzt.
Eigentlich sollte es solche Art Bistums-Zuschüsse nicht mehr geben. Der Logik des Kostensenkungsprozesses folgend, war vielmehr vorgesehen, dass künftig auch sämtliche Kosten für die Ausstattung
und Gestaltung unserer Arbeitsplätze von den Pfarreien getragen werden sollten.
In Pfarreien, die sich dies nicht leisten können, hätte dies entweder zur allmählichen Verschlechterung der äußeren Rahmenbedingungen für unsere Arbeit geführt oder dazu, dass sich finanzschwache
Pfarreien langfristig kaum hätten pastorales Personal leisten können. Zusätzlich wären Verteilungskämpfe und Reibungsverluste die Folge, so die Befürchtungen unseres Berufsverbandes.
Deshalb hat sich der Vorstand des BV im Bistum Trier sehr dafür eingesetzt, dass es auch in Zukunft Bistums-Zuschüsse für die Arbeitsplätze pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt und
der Dienstgeber bestehende Standards im Blick auf die Rahmen-bedingungen für die Berufsausübung absichert. Nun wird den jeweiligen Kirchengemeindeverbänden eine jährliche Pauschale für jeden
Arbeitsplatz der Pfarreiengemeinschaft (von der Sekretärin bis zum Priester) als Zuschuss zum Budget gewährt, der vor Ort allerdings flexibel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen eingesetzt
werden kann.
Zwar sehen wir immer noch Nachbesserungsbedarf in der vorliegenden Version der Verwaltungsrichtlinie, doch insgesamt ist ein wichtiges Etappenziel erreicht.
Weitere Ziele im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung guter Rahmenbedingungen für unsere Arbeit vor Ort sind: das Festschreiben von Unterstützungsleistungen durch das Sekretariat, sowie
finanzielle Ressourcen und Vollmachten. Besonders Letzteres wird umso notwendiger, desto mehr Führungs- und Leitungsaufgaben wir in delegierten Handlungsfeldern der Seelsorge übernehmen. Es gibt
also immer noch Arbeit für den Berufsverband auf diesem Gebiet.
Susanne Schneider, erweiterter Vorstand
Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Seelsorgedienst erhalten nach zehnjähriger Tätigkeit - nach ursprünglichem Recht in Vergütungsgruppe Iva BAT - eine zusätzliche Leistung in Form
einer Zulage.
Nach ursprünglichem Recht: in der Höhe des Differenzbetrages zwischen den Endstufen der Vergütungsgruppen IV a und III BAT.
Die Zulage nimmt an der von der KODA beschlossenen allgemeinen Entgeltänderung teil, d.h. der Betrag ist kein Festbetrag, sondern steigt bei Tariferhöhungen genauso wie das Gehalt.
Die Eingruppierung der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sowie der Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten richtet sich nach den Bestimmungen des Statuts für
Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in seiner jeweils gültigen Fassung.
Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten beginnen mit Vb BAT und werden als Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten zunächst in IVb BAT, danach in IVa BAT eingruppiert. Je nach dem
bei der Einstellung aktuellem Statut dauert dies unterschiedlich lang.
Wer also wissen will, ab wann die genannte Zulagen-Regelung individuell greift, kann entweder das bei der Einstellung aktuelle Statut zu Rate ziehenoder mit einem Blick auf die
Höhergruppierung nach IVa BAT (entsprechendes Schreiben des Bistums oder Gehaltsmitteilung des Monats, in dem erstmals Iva BAT gezahlt wurde) die zehn Jahre ausrechnen.